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Integrationspflicht

Eine Befreiung von der Einbürgerungspflicht ist bei schweren körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen und besonderen persönlichen Umständen möglich.

Sie können eine Befreiung von der Einbürgerungsprüfung im Ausland (A1) beantragen

oder die Einbürgerungsprüfung (A2).

 

Die Einwanderungsbehörde unterstützt Sie gerne

mit Ihrer Anfrage.  

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Wij zijn van maandag tot en met vrijdag geopend van 09:00 tot 17:00. Voor al uw vragen zijn wij dagelijks tussen

09:00 en 13:00 bereikbaar tijdens ons telefonisch spreekuur op telefoonnummer 070 - 800 2111 / 020 - 261 6434.

Neem voor meer informatie contact met ons op. Wij helpen u graag verder!

Befreiung von der Eingliederungspflicht beantragen

 

 

Haben Sie ein schwerwiegendes körperliches oder seelisches Problem oder liegen besondere persönliche Umstände vor? Sie haben die Prüfung (Teile) nicht bestanden? Dann können Sie eine (Teil-)Befreiung ​ für die Einbürgerungsgrundprüfung im Ausland oder die Einbürgerungsprüfung beantragen. Wenn Sie eine Befreiung erhalten, müssen Sie die Prüfung nicht ablegen.

Sie können aus medizinischen Gründen davon befreit werden, wenn Sie schwere körperliche oder geistige Probleme haben oder wenn Sie blind oder gehörlos sind, was Sie daran hindert, an der Prüfung teilzunehmen.

 

Eine Befreiung aufgrund besonderer persönlicher Umstände können Sie auch erwirken, wenn schwerwiegende oder besondere persönliche Umstände vorliegen. Wenn Sie die Prüfung mehrmals nicht bestanden haben, können Sie sich auch von der Prüfung befreien lassen.

Beantragen Sie eine Befreiung

 

Haben Sie Anspruch auf eine Befreiung von der Integrationspflicht? Gerne kümmern wir uns um die Beantragung und sind Ihr Ansprechpartner, wenn Sie sich mit dem IND oder DUO nicht einigen können. ​

​Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte, wir helfen Ihnen gerne weiter!

Spesenbefreiung

 

 

 

Mit dem Antrag auf Befreiung von der Integrationspflicht sind Kosten verbunden. In einigen Fällen müssen Sie sich einer ärztlichen Untersuchung bei der niederländischen Botschaft/dem niederländischen Konsulat oder bei Argonaut in den Niederlanden unterziehen. Die Kosten dafür betragen ca. 350 €.

 

Darüber hinaus zahlen Sie auch für die Aktivitäten von Immigration Services the Netherlands. Wir verwenden einen Festbetrag von 149 € exkl. MwSt. pro Vorgang.

Ihre Bewerbung wird unerwartet abgelehnt? Wir werden Sie kostenlos ansprechen, sobald Ihr Antrag von der Einwanderungsbehörde eingereicht wurde.

Anmeldung

 

Bevor Sie eine Bestellung aufgeben, sollten Sie zunächst prüfen, ob dies möglich ist und ob Sie alle Bedingungen erfüllen. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich über unsere Website anmelden.

Haben Sie irgendwelche Fragen? Zögern Sie nicht, unser Spezialistenteam telefonisch zu kontaktieren.

Sobald Ihre Anmeldung über unsere Website bei uns eingegangen ist, bestätigen wir die Bestellung per E-Mail durch eine schriftliche Auftragsbestätigung. Nach Erstellung der Datei und Auftragsbestätigung machen wir uns an die Bearbeitung Ihres Falls.

Sie erhalten von uns eine E-Mail mit den Voraussetzungen zur Erstellung einer Datei. Wir speichern Ihre Daten in unserem System. Diese Informationen werden nicht an Dritte weitergegeben und dienen lediglich der Zuordnung und Bearbeitung der erforderlichen Formulare und Unterlagen.

Nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen für den Befreiungsantrag streben wir an, den Antrag innerhalb von 5 Werktagen bei DUO einzureichen. 

Auf alle unsere Dienste gelten unsere  Geschäftsbedingungen  und uns Datenschutzrichtlinie _cc781905 -bbcde-319.

WIR HELFEN IHNEN GERNE!

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Op al onze diensten zijn onze algemene voorwaarden en ons privacybeleid van toepassing.

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